Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wird bei einer Person, z. B. im Rahmen einer Polizeikontrolle, ein aktueller Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt, so erhält hiervon auch zwingend die Führer­scheinstelle eine Mitteilung. Der Führer­scheinstelle wird auch das Blutanalyse-Gutachten zugänglich gemacht. Bei Alkoholfahrten über 1,1 Promille wird der Führerschein in der Regel sofort von der Polizei beschlagnahmt. Das muss bei einem aktuellen THC Konsum nicht so sein. Aus dem toxikologischen Befund leitet die Fahrerlaubnis­behörde sodann die weiteren vom Fahrerlaubnis­inhaber zu durchlaufenden Maßnahmen ab. Diese können sein:

  • die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis oder
  • die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder
  • die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens

Welche dieser Maßnahmen zum Zuge kommt, richtet sich zum einen nach dem Ergebnis des toxikologischen Befundes und zum anderen nach den sonstigen tatsächlichen Hinweisen zum Drogenkonsum, über die die Fahrerlaubnis­behörde ansonsten noch verfügt (hier kommen in erster Linie eigene Konsumangaben des Betroffenen gegenüber der Polizei bzw. sonstigen Ermittlungsbehörden in Straf- oder Ordnungs­widrigkeiten­verfahren in Betracht).

Droht ein Führerscheinentzug mit anschließender Sperre (6 Monate bis zu 5 Jahre; § 69a StGB), so sind die Konsequenzen meist schwerwiegend, da das Leben ohne Führerschein in vielen Fällen viele Hürden und Unannehmlichkeiten mit sich bringt.

In den letzten Jahren mussten sich jährlich ca. 100.000 Personen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.

Bei folgenden Fällen müssen Sie in der Regel mit einer MPU (Medizin-Psychologische Untersuchung) rechnen:

  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1.6 Promille im öffentlichen Straßenverkehr. Dazu zählen auch Fahrräder. Auch bei erheblichem Alkohol – oder Drogenkonsum als Fußgänger kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2021 auch bereits schon ab einem Blutalkoholkonzentration von 1.1 Promille, wenn zugleich Tatsachen vorliegen, die die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen. Das heißt, dass keine zusätzlichen alkoholbedingten Auffälligkeiten wie das Fahren von "Schlangenlinien" oder Sprachstörungen wie "Lallen" von der Polizei oder Ordnungsgbehörde zusätzlich festgestellt werden müssen.
  • Sie führten widerholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr (z.B. 2 x mit 0,6 Promille).
  • Sie führten ein Fahrzeug unter Einnahme von illegalen Drogen (z.B. Cannabis, Kokain, Amphetamine, MDMA, Liquid Ecstasy).
  • Sie weisen erhebliche und widerholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften auf.

Wir können Ihnen bereits bei Mandats­übernahme sagen, ob eine MPU auf Sie zukommt, so dass Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die MPU beginnen können, ohne wertvolle Zeit zu verschenken.

Da die Durchfallquoten bei der MPU ohne eine vernünftige Vorbereitung erfahrungsgemäß hoch sind, ist es notwendig, sich professionell hierauf vorzubereiten. Gerade im Hinblick auf die bei einer MPU vorzulegenden Abstinenz­nachweise (Laborproben von Haaren oder Urin) sollte die Zeit während der Sperre sinnvoll genutzt werden.

  • Wir begleiten Sie persönlich und individuell in Kooperation mit weiteren spezialisierten Juristen und Psychologen auf dem Weg zur MPU, von der ersten Beratung, der weiteren Vorbereitung bis hin zur Antragstellung auf Neuerteilung Ihres Führerscheins.
  • Wir beantragen auch sofort Einsichtnahme in Ihre Führerscheinakte, helfen Ihnen sich mit den entsprechenden Laboren in Verbindung zu setzen und bereiten Sie individuell und persönlich auf die MPU vor.

Warten Sie nicht, handeln Sie unverzüglich und rufen Sie uns an!