Organisierte Kriminalität
Der Begriff der Organisierten Kriminalität (OK) ist sehr vielschichtig, facettenreich und in seiner Gesamtheit in einer Definition schwer zu fassen.
Eine häufig verwendete Definition lässt sich wie folgt wiedergeben: »Organisierte Kriminalität ist die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
- unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.«
Als langjähriger Fachanwalt für Strafrecht sowie mit Erfahrungen in Umfangsverfahren verteidigt Rechtsanwalt Meyer auch hier bundesweit.
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